Seit einigen Wochen stehen in Völklingen auf Privatgelände Automaten, über die Hanf-/Cannabis-Produkte verkauft werden, weitere solcher Automaten sollen offenbar aufgestellt werden. Bei den dort angebotenen Produkten muss angenommen werden, dass sie berauschende Wirkung haben. Jedenfalls wäre es naiv und weltfremd anzunehmen, dass die Produkte nicht genau deshalb angeboten und gekauft werden.
Derzeit ist unklar, ob die Aufstellung dieser Automaten rechtlich in Ordnung ist. Die CDU-Stadtratsfraktion sieht jedenfalls ein Gefährdungspotential vor allem für Kinder und Jugendliche, weshalb Fraktionsvorsitzender Stefan Rabel das Thema in der letzten Hauptausschusssitzung des Stadtrats angesprochen hat. „Bei Spielhallen gibt es gerade aus Gründen der Suchtprävention und -bekämpfung genaue Vorgaben, wo diese Spielstätten errichtet werden dürfen, welchen Abstand sie zueinander und etwa zu Schulen haben dürfen und der Zugang wird streng kontrolliert. Bei den „Hanf-Automaten“ geht mindestens gleich große Suchtgefahr aus!“, so Rabel. So müsse etwa sichergestellt sein, dass diese Automaten – wenn überhaupt – nicht in Schulnähe aufgestellt werden.
Um zu klären, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt und angewendet werden können, hat die CDU-Fraktion deshalb im Hauptausschuss die Befassung des neu gebildeten Beirats für Kriminalprävention mit diesem Thema beantragt, der am 3. Mai erstmals tagen wird. Rabel: „Völklingen hat jetzt schon Probleme genug, wir wollen nicht auch noch die Kiffer-Hauptstadt des Saarlands werden!“.