Mit unserer Offensive für Wirtschaft und Ehrenamt in Völklingen forderten wir das zeitweilige Erlassen von Verwaltungs- und Nutzungsgebühren, Ausübung des größtmöglichen Ermessensspielraums bei der Genehmigung von Open-Air-Veranstaltungen und Ausbau der Möglichkeiten von Veranstaltungen im Freien (sofern pandemiebedingt möglich), sowie großzügige und kostenfreie Gestattung von Außenbestuhlung und Außenverkaufsflächen für Völklingen. Diese Forderungen werden nun umgesetzt!
Wie der städtische Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit schreibt:
In der Vergangenheit mussten Völklinger Gewerbetreibende für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowohl einen Antrag auf Erlaubniserteilung stellen als auch Gebühren für diese Nutzung zahlen. Vor dem Hintergrund der andauernden finanziellen Einbußen aufgrund der Corona-Pandemie und der in absehbarer Zeit zu erwartenden Öffnungsperspektiven hat der Völklinger Stadtrat auf Vorschlag der Stadtverwaltung nun aber beschlossen, die Gewerbetreibenden bis zum 31.12.2021 von einer solchen Gebührenerhebung freizustellen. Sie müssen bis dahin lediglich einen Antrag auf Erlaubniserteilung für Sondernutzungen stellen.
Grundlage für diese Entscheidung war eine zuvor beschlossene Sondernutzungssatzung der Stadt Völklingen, die vorsieht, dass der Vollzug der Gebührenerhebung bei der Allgemeinheit betreffenden finanziellen Härtesituationen, wie sie beispielsweise die Covid-19-Pandemie mit sich gebracht hat, für eine bestimmte Zeit durch den Stadtrat ausgesetzt werden kann.
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Außerdem können alle Völklinger Gewerbetreibenden nach Genehmigung auch kostenfrei Außenwerbung platzieren. Zusätzlich zur Stundung der Gewerbesteuer ist die Gebührenbefreiung für Sondernutzungen ein weiterer Schritt, um die Gewerbetreibenden in der Mittelstadt zu unterstützen.
Bereits im vergangenen Jahr forderte die CDU-Fraktion im Ortsrat Völklingen-Alt erfolgreich Erleichterungen dieser Art für Schausteller, nun kann auch der stationäre Handel und die Gastronomie von Erleichterungen profitieren.