Am morgigen Donnerstag wird der Stadtrat Völklingen nach Initiative der CDU-Stadtratsfraktion in einem gemeinsamen Antrag mit der SPD einen Vorschlag für eine kommunale Vergnügungssteuersatzung zur Abstimmung stellen. Ziel: Den Markt für Glücksspielapparate besser zu regulieren um die Situation im Umfeld des Automatenspiels, vor allem in Grenznähe zu verbessern und die Spielsucht zu bekämpfen.
Hintergrund: Völklingen muss – wie alle saarländischen Kommunen – umgehend eigene Vergnügungssteuersatzung erlassen, weil landesweite Regelungen (Saarl. Vergnügungssteuergesetz) zum 31.12.2020 außer Kraft treten.
Die CDU hat deshalb im Hauptausschuss des Stadtrats eine Erhöhung der Steuersätze für Apparate mit Gewinnmöglichkeit beantragt von bislang 12 % für Spielhallen und 10 % für Gaststätten auf nun einheitlich 18 % des Einspielergebnisses.
Fraktionsvorsitzender Stefan Rabel: „Unser Ziel ist eine regulierende Wirkung, die Ansiedlung und Betrieb von Spielcasinos vor allem in Grenznähe wie in Lauterbach unattraktiver macht. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass der grenzüberschreitende Glücksspieltourismus die Wohn- und Aufenthaltsqualität gerade im Umfeld von sogenannten „Zimmercasinos“ (umfunktionierte Gaststätten, Ladenlokale oder gar in Wohnungen) deutlich verschlechtert!“ Zudem, so Rabel weiter, erwarte die CDU mit der Erhöhung der Steuersätze und als Folge der Kanalisierung des Glücksspielangebots eine Verbesserung der Spielsuchtvorbeugung und -bekämpfung, dem wichtigsten Ziel aller Regelungen im Glücksspielbereich.
Der CDU-Antrag fand eine Mehrheit im Hauptausschuss, auch die SPD unterstützte den Antrag nach erneuter Beratung, so er dass im Stadtrat nun als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD beraten und beschlossen werden kann.
Update:
Glücksspiel regulieren, Spielsucht bekämpfen:
Nach CDU-Vorstoß: Stadtrat beschließt verschärfte Vergnügungssteuersatzung
Am gestrigen Donnerstag hat der Stadtrat Völklingen nach Initiative der CDU-Stadtratsfraktion in einem gemeinsamen Antrag mit der SPD einen Vorschlag für eine kommunale Vergnügungssteuersatzung zur Abstimmung stellen. Ziel: Den Markt für Glücksspielapparate besser zu regulieren um die Situation im Umfeld des Automatenspiels, vor allem in Grenznähe zu verbessern und die Spielsucht zu bekämpfen.
Hintergrund: Völklingen muss – wie alle saarländischen Kommunen – umgehend eigene Vergnügungssteuersatzung erlassen, weil landesweite Regelungen (Saarl. Vergnügungssteuergesetz) zum 31.12.2020 außer Kraft treten.
Die CDU hat deshalb im Hauptausschuss des Stadtrats eine Erhöhung der Steuersätze für Apparate mit Gewinnmöglichkeit beantragt von bislang 12 % für Spielhallen und 10 % für Gaststätten auf nun einheitlich 18 % des Einspielergebnisses.
Fraktionsvorsitzender Stefan Rabel: „Unser Ziel ist eine regulierende Wirkung, die Ansiedlung und Betrieb von Spielcasinos vor allem in Grenznähe wie in Lauterbach unattraktiver macht. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass der grenzüberschreitende Glücksspieltourismus die Wohn- und Aufenthaltsqualität gerade im Umfeld von sogenannten „Zimmercasinos“ (umfunktionierte Gaststätten, Ladenlokale oder gar in Wohnungen) deutlich verschlechtert!“ Zudem, so Rabel weiter, erwarte die CDU mit der Erhöhung der Steuersätze und als Folge der Verminderung des Glücksspielangebots eine Verbesserung der Spielsuchtvorbeugung und -bekämpfung, dem wichtigsten Ziel aller Regelungen im Glücksspielbereich.
Der Antrag fand eine Mehrheit im Hauptausschuss, auch die SPD unterstützte den Antrag nach erneuter Beratung, als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD wurde er nun in der Stadtratssitzung am Donnerstag, 10. Dezember 2020, schließlich mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Darüber hinaus besteht Einigkeit, das Thema nochmals im Hauptausschuss zu beraten und dabei die dann bekannten Erkenntnisse aus der Umsetzung der Satzung in weitere Überlegungen einfließen zu lassen.