Meine Schreiben vom 18.07.2022 und 21.07.2022
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
auf den Inhalt meiner vorgenannten Schreiben, die Ihnen vorliegen, möchte ich nicht nochmals eingehen.
Wie ich aus der Medieninformation des Ministeriums für Inneres, Sport und Bauen vom 13.11.2023 entnehmen konnte, stellt dieses Ministerium den Saarländischen Kommunen noch in 2023 und 2024 Bedarfszuweisungen über je 5 Millionen € für die Instandhaltung des kommunalen Straßennetzes zur Verfügung. Bereits in 2023 hat man mir mitgeteilt, dass auf dem entsprechenden Untersachkonto für die Unterhaltung der Straßen keine Gelder mehr zur Verfügung stehen und auch die hierfür gewährten Zuschüsse aufgebraucht sind.
Es ist mir bekannt, dass die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen eine Daueraufgabe darstellt. Gerade in der jetzigen Zeit, wo die Temperaturen aperiodisch bis unter dem Gefrierpunkt liegen, sind die Verkehrswege stärkeren Belastungen als gewöhnlich ausgesetzt. Um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden, muss der Straßenbaulastträger immer sicherstellen, dass entsprechende Schäden so schnell wie möglich behoben werden. Damit die Kommunen dieser Verpflichtung nachkommen können, ist dieses Förderprogramm notwendig.
Im Haushalt der Stadt Völklingen sind für das Jahr 2024 wohl entsprechende Mittel zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten eingestellt. Diese können jedoch aus haushaltsrechtlichen Gründen (keine Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt, Abt. 1: Kommunal- und Hoheitsangelegenheiten) nicht ausgegeben werden.
Für mich ist es jedoch wichtig, dass die Straße „Zum Rauenhübel“ im Stadtteil Wehrden, sobald es die Witterungsverhältnisse es erlauben, in ihrer Gesamtheit (Schaffhauser Str. bis letztes Hochhaus Zum Rauenhübel 120) den erforderlichen Arbeiten unterzogen wird. Dies drängt umso mehr, denn immer mehr Autofahrer beklagen sich nicht nur über den schlechten Zustand der Fahrbahn, sondern befürchten Schäden am gesamten Fahrzeug.
Da mit der Genehmigung des Haushaltes 2024 in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, stelle ich den Antrag, die zur Verfügung gestellten Mittel aus dem, von dem Innenministerium für 2023 und 2024 entsprechenden Förderprogramm in Anspruch zu nehmen, sobald diese der Stadt Völklingen zur Verfügung gestellt werden, wenn dies nicht zwischenzeitlich schon geschehen ist.
In diesem Zusammenhang verweise ich noch auf verschiedene Straßen in der Mittelstadt Völklingen, die ebenfalls Sanierungsmaßnahmen aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahnen unterzogen werden müssen. Diese dürften Ihnen allgemein bekannt sein und ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie mir eine Auflistung zukommen lassen wollten, aus der ich die betreffenden Örtlichkeiten entnehmen kann.
Des Weiteren sollen die zentralen Verpflichtungsermächtigungen des § 6 Straßenverkehrsgesetz, bei denen es um Belange Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Verbesserung der Lebensqualität geht, angewandt werden.
Freundliche Grüße
Patrick Becker