Bereits vor seiner Wahl als Oberbürgermeister im Juni 2024 hatte OB Tautz beständig angekündigt, gegen die Altersgrenze zu klagen, hatte es aber seitdem nicht gemacht.
Jetzt, wo die Vorbereitungen zur notwendigen nächsten OB-Wahl (voraussichtlich im Frühjahr 2027, zeitgleich mit der nächsten Landtagswahl) begonnen haben, erinnert sich der Kurzzeit-OB wieder daran. Womöglich auch als Reaktion auf Medienanfragen und um nicht weiter an Glaubwürdigkeit zu verlieren. Als Begründung führt er unter anderem an, Projekte zu Ende führen zu wollen, für die seine kurze Amtszeit nicht reiche. Wir sind interessiert zu erfahren, welche Projekte das sind und vor allem, welche Projekte er überhaupt in seiner bisherigen Amtszeit auf den Weg gebracht hat!
Die im Saarland gesetzlich geltende Altersgrenze von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten ist auch im Zusammenhang mit der 10-jährigen Amtszeit zu bewerten. In Bundesländern ohne Altersgrenze ist die Amtszeit deutlich kürzer, bei einer Änderung der Altersgrenze würde die Amtszeit auch im Saarland verkürzt werden. Wir halten die geltende Altersbegrenzung für richtig, gerade auch in Verbindung mit einer längeren Amtszeit. Denn für wichtige Vorhaben ist diese notwendig, vor allem auch wegen der viel zu langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren, Beispiel: Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken wie etwa die Rosseltalbahn. Sich für schnellere Verfahren durch Bürokratieabbau und dafür notwendige Gesetzesänderungen einzusetzen wäre deutlich sinnvoller, als medienwirksame, aber wenig aussichtsreiche Scheingefechte gegen die Altersgrenze zu führen!
Da OB Tautz und seine Wählervereinigung aber offenbar von einem Erfolg der Klage ausgehen, werden sie sicherlich konsequenterweise auf einen eigenen Kandidaten für die kommende OB-Wahl Anfang 2027 verzichten.
Stefan Rabel
Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion
Melis Aydin
Vorsitzende des CDU-Stadtverbands Völklingen

