Im Zusammenhang mit der Oberbürgermeisterwahl in Völklingen am 9. Juni 2024 ist immer mal wieder die Altersgrenze für direkt gewählte Bürger- und Oberbürgermeister ein Thema. Wir informieren hier über die geltende gesetzliche Regelung im Saarland:

Vorab: Die reguläre Amtszeit von direkt gewählten Oberbürgermeistern und Bürgermeistern beträgt im Saarland 10 Jahre.

Im § 120 des Saarländischen Beamtengesetzes (SBG), ist festgelegt, dass für „hauptamtliche kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit, die von den Bürgern gewählt sind“, das vollendete 68. Lebensjahr die Altersgrenze bildet. Selbst wenn jemand jetzt dagegen klagen sollte, wird sich daran bis zum Wahltermin nichts mehr ändern, die Altersgrenze gilt also ausnahmslos für jeden, der am 9. Juni im Saarland als Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landrat gewählt wird! Und nur am Rande: Alle Klagen gegen diese Regelung sind bislang gescheitert!

Der § 74 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) legt fest, dass der Termin einer OB-Wahl „frühestens zwölf, spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit“ stattfinden soll.

Konkretes Beispiel: Hätte also ein am 9. Juni möglicher gewählter Oberbürgermeister Ende November 2027 seinen 68. Geburtstag, dann könnte bereits Ende November 2026 die nächste OB-Wahl stattfinden! Der späteste mögliche Termin wäre theoretisch Ende August 2027. Da das KWG aber auch vorgibt, dass OB-Wahlen möglichst gemeinsam mit einer anderen Wahl stattfinden sollen, könnte das auch zusammen mit der nächsten Landtagswahl sein, die wahrscheinlich im März 2027 stattfinden wird. So oder so wird der genaue Termin von „der obersten Kommunalaufsichtsbehörde“, also dem Innenministerium, „im Benehmen mit der betroffenen Gemeinde“ festgelegt.

Fazit: Der Nachfolger oder die Nachfolgerin eines OB (bleiben wir bei dem konkreten Beispiel), der Ende November 2027 seinen 68. Geburtstag feiern würde, hätte bereits Ende November 2026 oder auch im März 2027 einen gewählten Nachfolger! Da Wahlkämpfe aber schon etwa 6 Monate vor dem Wahltermin die Politik bestimmen, wäre ein Amtsinhaber praktisch nach nur anderthalb bis 2 Jahren Amtszeit mehr oder weniger abgemeldet und bliebe wirkungslos. Und wer meint, jemand könnte in anderthalb bis 2 Jahren die zahlreichen Probleme Völklingens auch nur ansatzweise lösen, der glaubt auch an den Storch!

 

 

Reichen zwei Jahre um Völklingens Probleme zu lösen?