Wie die Stadt Völklingen diese Woche mitteilte bietet sie ihren Vereinen für den Trainingsbetrieb an, die Schulturnhalle Saarstraße in Wehrden, die Lauterbachhalle als auch die Schulturnhalle Fenne unter Auflagen zu nutzen:
Gemäß der Rechtsverordnung müssen die jeweiligen Hygienekonzepte eingehalten und die Abstände gewahrt werden. Duschen und Umkleidekabinen können nicht genutzt werden, außerdem müssen die Spielgeräte nach jedem Training desinfiziert werden. Die Stadt behält sich vor, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.
Vereinsräume dürfen nur öffnen, wenn sie über eine Gaststättenkonzession verfügen. Die Abgabe von Speisen und Getränken zur Mitnahme sowie der Betrieb einer Außengastronomie sind dann unter strengen Vorgaben erlaubt. Reine Vereins-, Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume ohne entsprechende Gaststättenerlaubnis müssen nach aktueller Rechtsverordnung geschlossen bleiben.
Ansprechpartnerin für die Hallennutzung durch Vereine bei der Stadtverwaltung Völklingen ist Alexandra Falletta (Tel.: 06898 / 13-2582 oder per Mail an alexandra.falletta@voelklingen.de).
Quelle: Mittelstadt Völklingen | Foto: CDU/Markus Schwarze