Sie finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die regionale Wirtschaft hält weiter an, auch wenn die Geschäfte inzwischen wieder öffnen dürfen. Aus diesem Grund setzt die Stadt Völklingen die Stundung der Gewerbesteuerzahlungen, die ursprünglich nur bis zum 30. Juni möglich war, bis zum 31. Oktober 2021 fort.

Steuerstundungen können alle Gewerbesteuerpflichtigen in Anspruch nehmen, die in Verbindung mit der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Probleme geraten sind.

Die Stadt Völklingen gewährt nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Gewerbesteuerpflichtigen entsprechende Steuerstundungen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt werden. Als unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene gelten beispielsweise Unternehmen, bei denen aufgrund behördlicher Anordnung die Betriebsstätten geschlossen waren.

Auch mittelbar betroffene Betriebe können einen entsprechenden Antrag stellen. Sie sollten darin allerdings einen Nachweis erbringen beziehungsweise eine Begründung formulieren, der den Zusammenhang zwischen fehlender Liquidität und Coronakrise plausibel darlegt.

Stundungszinsen werden nicht erhoben. Zudem wird bis auf Weiteres auf Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen gegen Gewerbesteuerpflichtige verzichtet. Eine weitere Verlängerung dieser Maßnahme über den 31. Oktober 2021 hinaus ist nicht vorgesehen. Damit folgt die Stadt Völklingen der Empfehlung des Deutschen Städtetages.

Die Stundungsanträge sind per Post oder per E-Mail an folgende Adressen zur richten:

Per Post:
Stadt Völklingen
Abteilung Finanzmanagement
Postfach 10 20 40
66310 Völklingen

Per E-Mail:    gewerbesteuer@voelklingen.de

Um den Unternehmen weitere Hilfestellungen zu geben, stellen die Wirtschaftsförderer im Regionalverband die Informationen in übersichtlicher und einheitlicher Form zur Verfügung. Alle Informationen unter: https://www.regionalverband-saarbruecken.de/corona/wirtschaft/

Bei weiteren Fragen steht auch die Wirtschaftsförderung der Stadt Völklingen beratend zur Seite. E-Mail: wifoe@voelklingen.de

(Quelle: Stadt Völklingen)

Stadt Völklingen verlängert Stundung der Gewerbesteuer bis 31. Oktober 2021