Bundestagswahl am 23.02.2025 Bei einer Beantragung von Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen, um eine Doppelwahl (per Briefwahl und am Wahlsonntag im Wahllokal) zu verhindern. Eine Wahlteilnahme ist dann nur noch mit dem Wahlschein möglich, der Teil der Briefwahlunterlagen
Nicht zugestellte Briefwahlunterlagen? Melden Sie sich im Rathaus!










