Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde im Stadtrat ein Satzungsentwurf von der Tagesordnung abgesetzt und die Verwaltung aufgefordert, die Vorlage so zu formulieren, dass sie der amtlichen deutschen Rechtschreibung entspricht. Grund: Die Verwaltungsvorlage war voller „Gendersternchen“!
Nun kann man – wie die SZ etwas naiv meint – der Auffassung sein, dass damit der „Inhalt zur Nebensache“ wird. Allerdings ist es leider so, dass Ideologen die äußere Form gerne dazu missbrauchen, die Inhalte zu manipulieren! Es gibt eine amtliche deutsche Rechtschreibung, die vom Rat für deutsche Rechtschreibung festgelegt wird. Und die Auffassung des Rechtschreibrates zu „Gendersternchen“ (sog. Asterisk“) lautet wie folgt:
„Geschlechtergerechte Texte sollen:
  • sachlich korrekt sein,
  • verständlich und lesbar sein,
  • vorlesbar sein (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen), Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten,
  • übertragbar sein im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amtsund Minderheitensprachen (Schweiz, Bozen-Südtirol, Ostbelgien; aber für regionale Amts- und Minderheitensprachen auch Österreich und Deutschland),
  • für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen.
  • Außerdem betont der Rat, dass geschlechtergerechte Schreibung nicht das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache erschweren darf (Lernbarkeit)
Diese Kriterien geschlechtersensibler Schreibung werden von den in den letzten Jahren in manchen Bereichen, vor allem Kommunen und Hochschulen, verfügten Vorgaben zur geschlechtergerechten Schreibung nicht erfüllt. Das gilt vor allem für die Nutzung von Asterisk, Unterstrich, Doppelpunkt und anderen verkürzten Zeichen, die innerhalb von Wörtern eine „geschlechtergerechte Bedeutung“ zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten signalisieren sollen. Diese Zeichen haben zudem in der geschriebenen Sprache auch andere Bedeutungen, z. B. als Satzzeichen oder typografische Zeichen oder informatik- und kommunikationstechnische Zeichen. Ihre Nutzung innerhalb von Wörtern beeinträchtigt daher die Verständlichkeit, Vorlesbarkeit und automatische Übersetzbarkeit sowie vielfach auch die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Deshalb könne diese Zeichen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in das Amtliche Regelwerk aufgenommen werden.“
Fazit: Verwaltungen, Behörden und Schulen haben sich daran zu halten, das gilt umso mehr für Rechtsvorschriften, also Gesetze, Verordnungen und Satzungen! Deshalb wird die CDU-Fraktion jetzt und künftig darauf achten, dass amtliche Texte der amtlichen deutschen Rechtschreibung entsprechen und Gendersternchen – ebenso wie die Mehrheit der Bevölkerung – ablehnen!
Stefan Rabel
Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion
CDU gegen „Gendersternchen“ in amtlichen Texten!