Geschwindigkeitsüberschreitungen im Stadtteil Wehrden, Str. Zum Rauenhübel 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

bereits in der Vergangenheit wurde mehrmals aufgrund verschiedener Vorkommnisse in der Str. „Zum Rauenhübel“ der zuständige Fachdienst beim Fachbereich 3 gebeten, die dauerhaft festzustellenden Geschwindigkeitsüberschreitungen entspre­chend zu ahnden. Auch eine Begehung der Straße mit Vorschlägen, eine sogenannte Verkehrsberuhigung herbeizuführen, fand keine Zustimmung. Ich bin der Mei­nung, dass Hinweisschilder auf eine verkehrsberuhigte Zone oder VZ 274 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/Std.) keine Wirkung zeigen.

Im Zuge des Fahrbahnerneuerung sollte daher folgendes in Betracht gezogen werden:

Aufbringung von Fahrbahnschwellen mit einer maximalen Bauhöhe von 50 mm. Somit ist gewährleistet, dass auch Fahrzeuge mit einer geringen Bodenfreiheit, die gemäß StVO zugelassen sind, diese Schwellen problemlos passieren können.

Im Rahmen der Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen bitte ich Sie hiermit um Über­prü­fung und Mitteilung, ob meinem Antrag entsprochen werden kann.

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Stadtteil Wehrden, Str. Zum Rauenhübel