Durch aktuell geltende Corona-Schutzmaßnahmen ist ausschließlich der Betrieb von bestimmten Prostitutionsstätten unter Auflagen erlaubt. Nach Ansicht der CDU Völklingen gibt es Anlass zur Annahme, dass es sich bei einem Betrieb in der Hausenstraße (Stadtteil Fenne), der nach eigenen Angaben mittlerweile wieder geöffnet hat, um einen verbotenen Bordellbetrieb handeln könnte.

Von Beginn an wurde gegen das Bordell gekämpft (Foto: Hell/Archiv)
Von Beginn an gab es regen Widerstand gegen das Bordell in Fenne (Foto: Hell/Archiv)

Der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion stellte deshalb folgende Anfrage an die Verwaltung:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

gemäß der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind die Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten sowie die Ausübung des Prostitutionsgewerbes untersagt, was bedeutet, dass die Erbringung sexueller Dienstleistungen innerhalb von Prostitutionsstätten unter Beachtung weiterer Vorgaben der VO-CP zulässig ist. Zugleich bleibt der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben und Swingerclubs verboten. Die zuständigen Behörden für die Ausführung und Durchsetzung dieser Verordnung sind die Ortspolizeibehörden.

Nach Ansicht der CDU Völklingen gibt es Anlass zur Annahme, dass es sich bei einem Betrieb in der Hausenstraße (Stadtteil Fenne), der nach eigenen Angaben mittlerweile wieder geöffnet hat, um einen verbotenen Bordellbetrieb handeln könnte. Deshalb frage ich die Verwaltung:

1. Handelt es sich diesem Betrieb und der ebenfalls beworbenen Bar um einen verbotenen Bordellbetrieb und falls nein, warum nicht?

2. Für den Fall, dass es sich um eine zulässige Prostitutionsstätte handeln sollte bitte ich um Auskunft, wann und wie oft diese seit der Wiedereröffnung von der Ortspolizeibehörde kontrolliert wurde, was bei den Kontrollen festgestellt wurde und wie sich die Kontrollen in der Zukunft gestalten werden, was die Einhaltung der Corona-Vorgaben betrifft (sowohl hinsichtlich der Schutz- und Hygienevorgaben als auch die Vorgaben betreffend die Kontaktnachverfolgung) und auch die Einhaltung der vorgegebenen täglichen Öffnungszeiten.

3. Ich bitte weiterhin um Mitteilung, welche derzeit zulässigen Prostitutionsstätten und derzeit verbotenen Bordelle es in Völklingen insgesamt gibt und wie sich deren Kontrolle durch die Ortspolizeibehörde aktuell vor dem Hintergrund der Coronaverordnung gestaltet.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rabel

Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion

Kontrolle von Prostitutionsstätten und Bordellen während Corona