Die Situation der Völklinger Schwimmbäder und das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie

Dem Beschluss lagen zunächst folgende Sachdarstellungen der Verwaltung zu Grunde:

1. Zunächst konnte uns die Verwaltung durchaus nachvollziehbar darlegen, dass eine Öffnung des Freibades aufgrund der technischen, aber auch topographischen Gegebenheiten einer Vorbereitungszeit von sieben Wochen bedarf. Selbst wenn wir frühestmöglich im Hauptausschuss am 04.06. die Öffnung beschlossen hätten (der Beschluss der Landesregierung, die Öffnung der Bäder ab dem 08.06. zu ermöglichen, stammte vom 29.05.), hätte das Freibad erst zur Mitte der Sommerferien öffnen können. Hätten im Stadtrat am 18.06. die Öffnung beschlossenen, wäre diese also erst zum Wochenende des 7. Augusts gekommen, wenn also die Sommerferien fast vorbei sind.

2. Coronabedingt wäre die Nutzung des Freibades durch Hygiene- und Schutzvorkehrungen extrem reglementiert. Durch die landesseitig vorgegebenen und kommunal umzusetzenden Einschränkungen könnte nur einem kleineren Teil der Erholung Suchenden die Nutzung des Bades ermöglicht werden. Dies würde mit höherer Wahrscheinlichkeit zur Verärgerung derjenigen führen, die nicht eingelassen werden und möglicherweise zu Unmutsäußerungen, die den verstärkten Einsatz unserer Ortspolizei notwendig machten, was wiederum zusätzliche Kosten verursachen würde. Diejenigen, die eingelassen würden, bekämen für das übliche Nutzungsentgelt deutlich weniger Badespaß, da auch der Badebetrieb und die Nutzung aller sonstigen Einrichtungen weitreichenden Beschränkungen unterläge, was ebenfalls zu zahlreicher Verärgerung führen dürfte.

3. Die finanzielle Situation der Stadt ist und bleibt katastrophal. Eine weitere Minderung bei den Einnahmen (durch die vorgegebene, deutlich niedrigere Besucherzahl) und erhöhte Ausgaben (wegen der Umsetzung vorgegebener und notwendiger Hygiene- und Schutzmaßnahmen) wäre deshalb fatal und erhöhte die Gefahr einer Situation, in der uns ohne genehmigten Haushalt nicht einmal der weitere Betrieb der Bäder überhaupt möglich ist. Wir halten es zudem für unseriös und unredlich, einerseits alles dafür zu tun, keine kommunalen Steuern und Gebühren zu erhöhen (woran wir festhalten!), andererseits aber den Eindruck zu erwecken, als könnte die Stadt problem- und folgenlos in größerer Summe auf Einnahmen verzichten und Ausgaben erhöhen!

4. Allerdings wollen wir das Hallenbad frühestmöglich wieder öffnen, damit Vereine wie etwa der DLRG ihren Betrieb, z.B. Schwimmkurse, wiederaufnehmen können und auch öffentlicher, wenn auch eingeschränkter Badebetrieb wieder möglich ist.

5. Außerdem haben wir die Verwaltung und hier vorrangig den Kämmerer gebeten zu prüfen, ob die Schließung des Freibades finanzielle Spielräume eröffnet, die zur Unterstützung des Ehrenamtes und der Vereine genutzt werden könnten.

Beschluss:

– Wir unterstützen den Vorschlag der Verwaltung, das Freibad in diesem Jahr geschlossen zu halten und haben im Stadtrat deshalb entsprechend abgestimmt
Anders als eine andere Fraktion, die an der Abstimmung nicht teilnehmen wollten mit der Begründung, dass dies eine Entscheidung der Verwaltung sei. Womit man nichts geringeres beabsichtigt, als sich aus der Verantwortung zu stehlen.

– Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde auf Wunsch der CDU und mit großer Unterstützung an einer Stelle geändert: Es wurde nun beschlossen, das Hallenbad „frühestmöglich“ und nicht – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – erst ab 17.08. zu öffnen. Wir haben deutlich gemacht, dass wir von der Verwaltung dies auch tatsächlich so erwarten.

Auskunftspflicht:
In einem weiteren Tagesordnungspunkt konnten wir als CDU-Fraktion durchsetzen, dass die Geschäftsordnung für den Stadtrat dahingehend geändert wird, als dass die Verwaltung nun auf Anfragen der Fraktion binnen von 10 Arbeitstagen antworten muss. Teilweise warten die Fraktionen wochenlang auf entsprechende Stellungnahmen, was die Arbeit der Fraktionen behindert.

Neues von der CDU-Fraktion im Völklinger Stadtrat: Vom Schwimmbad bis zur Auskunftspflicht