Gilt der Gleichheitsgrundsatz bei Fahrbahnmarkierungen nicht? Warum sind diese auf dem Heidstock möglich, während in den letzten Jahren in Völklingen und Ludweilereingereichten Anträge von der Verwaltung abgelehnt wurden?

Seit Jahren bemühen sich die CDU Fraktionen in den Ortsräten in Völklingen und Ludweiler um die farbliche Gestaltung von Gefahrenstellen und Geschwindigkeitsbeschränkungen insbesondere im Bereich von Schulen und Kindergärten. Alle bisher aus den Ortsräten eingereichten Anträge wurden von der Verwaltung abgelehnt.

Die CDU Fraktion im Ortsrat Ludweiler berichtet: „Wir bitten im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes der Verwaltung die bisherigen Anträge zu diesem Thema erneut zu prüfen und umzusetzen (z. B. 30-iger Markierung im Bereich Einfahrt Hohlstraße von der Vöklinger Straße kommend, Umfeld der Gemeinschaftsschule).
Eine Farbauffrischung der vorhanden Fußgängerüberwege wurde ebenso beantragt.“
Auch die CDU Fraktion im Ortsrat Völklingen ist, gemeinsam mit dem Ortsverband Völklingen um Verbesserungen bemüht: „Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass es in Völklingen bereits in der Vergangenheit von der CDU und weiteren Parteien und Vereinigungen die Forderung nach der deutlicheren Kennzeichnung von Tempo 30 Strecken und Zonen gab. Diese wurden stets mit der Begründung die StVO sähe eine solche Kennzeichnung nicht vor abgelehnt. Da eine solche Kennzeichnung aber auf dem Heidstock vor wenigen Monaten angebracht wurde und auch auf der Heinestraße solche „30“ Schriftzüge zu sehen sind, forderert die CDU OV Völklingen gemeinsam mit der Ortsratsfraktion eine solche Kennzeichnung der Tempo 30 Zone rund um die Bergschule, sowie im Bereich der Haydnschule nun endlich anzubringen um die Verkehrsteilnehmer deutlicher auf das bestehende Tempolimit hinzuweisen!“

Ortsräte fordern Ausbesserung der Fahrbahnmarkierungen