Der Völklinger Stadtrat unterstützen die überregional renommierten SHG-Kliniken Völklingen beim Erhalt und der Wiederherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen. In seiner Sitzung vom 29. Februar 2024 hat der Stadtrat der Mittelstadt Völklingen eine entsprechende Resolution einstimmig beschlossen.
„Standort schützen, Finanzierung zu sichern“, so der Titel der Resolution, die an die Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, Gesundheitsminister Magnus Jung, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und an die Bundestagsabgeordneten des Saarlandes gerichtet ist. Hier die beschlossene Erklärung:
Resolution zum Erhalt und der Wiederherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen der SHG Kliniken Völklingen
Standort schützen, Finanzierung sichern!
Völklingen, mit über 40.000 Einwohnern viertgrößte Stadt des Saarlandes, ist der Standort der überregional renommierten SHG-Kliniken Völklingen.
Die SHG-Kliniken Völklingen sind aktuell mit ihren 414 Betten, 55 psychiatrischen Tagesklinikplätzen und 20 Dialyseplätzen ein hochspezialisiertes Krankenhaus, das sowohl an der Grund- und Regelversorgung, als auch an der Schwerpunktversorgung für die Bereiche Kardiologie, Pneumologie, Angiologie, Uroonkologie und Psychiatrie teilnimmt. Hochqualifizierte Ärzte-, Therapeuten- und Pflegeteams sowie modernste medizinische Ausstattung gewährleisten ständig eine optimale Versorgung der Patienten und deren Angehörigen. Vor allem bei kardiologischen Beschwerden ist das Herzzentrum der SHG-Kliniken Völklingen die erste Anlaufstelle saarlandweit.
Bis 2019 konnte das Krankenhaus, das in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der SaarlandHeilstätten GmbH sich befindet, stets solide Finanzen vorweisen – eine Besonderheit in der seit Jahren schwierigen Krankenhauslandschaft. Doch 2020 hat sich die Situation verändert.
Wie alle Krankenhäuser im Bundesgebiet leidet auch das Völklinger Krankenhaus unter den erheblichen Preissteigerungen in Folge multipler Krisen und daraus resultierender Inflation.
Die damit verbundene wirtschaftliche Belastung ist ständig gestiegen. So sind die SHG-Kliniken finanziell in die Verlustzone geraten, die sich seit 2020 fortsetzt. Die strukturelle Unterfinanzierung gefährdet den Fortbestand der SHG-Kliniken, sowie vieler weiterer
Krankenhäuser im Land.
Der Rat der Mittelstadt Völklingen bekennt sich zu den SHG-Kliniken Völklingen und hält das Krankenhaus für die medizinische Versorgung des Saarlandes für unverzichtbar und nicht verhandelbar.
Wir fordern daher zur kurzfristigen Sicherung der SHG-Kliniken Völklingen:
• Die Erlassung eines Vorschaltgesetzes zur wirtschaftlichen Absicherung. Das Gesetz muss einen Inflationsausgleich auch für die vergangenen drei Jahre beinhalten, um den Betrieb der Krankenhäuser wieder auf wirtschaftliche Beine zu stellen. Der Rat unterstützt entsprechend die Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
• Die Weitergewährung von Investitionszuschüssen, um bestehende Investitionsstaus sukzessive abzubauen.
• Eine bessere sektorenübergreifende Aus- und Weiterbildung in den ambulanten urologischen Krankheitsbildern ermöglichen.
Wir haben die einzige urologische Abteilung mit einem zertifizierten Weiterbildungskonzept der Fachgesellschaft im Saarland! Leider wird die sektorenübergreifende Weiterbildung z.B. in der Urologie nicht durch die Krankenversicherung gefördert, wie
das in den meisten Bundesländer der Fall ist.
• Dass der Träger weiterhin seine Leistungen den aktuellen Bedarfen und Qualitätsanforderungen anpasst, um eine langfristige Perspektive für den Krankenhausstandort zu gewährleisten.
Unabhängig davon nimmt der Rat der Stadt Völklingen mit Sorge zur Kenntnis, dass das vom Bund vorgeschlagene Modell mit starren Zuordnungen von Leistungsgruppen zu Versorgungsstufen die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in unserer Region drastisch negativ verändern würde. Tatsächlich haben wir in Völklingen die größte Kardiologie, die größte Urologie und die zweitgrößte Nephrologie des Saarlandes.
Bereits vor Jahren haben die SHG-Kliniken die Spezialisierung des Hauses angestrebt und dadurch die „Allgemeine Chirurgie“ geschlossen. Im Entwurf der Krankenhausreform des Bundes wird jedoch in den Leistungsgruppen eine allgemeinchirurgische Abteilung vorausgesetzt, um z.B. die Abteilungen Nephrologie und Urologie weiter betreiben zu dürfen. Es würde bedeuten, dass die zwei Fachabteilungen verloren gehen und somit die Patienten im Saarland nicht versorgt werden würden.
Die Finanzierung der Umbaumaßnahmen zu ambulanten Versorgung und OP Strukturen, muss durch das Land geregelt werden. Die Landesregierung fördert die saarländischen Krankenhäuser über die bereits bestehenden Investitionsmittel zukünftig mit weiteren 50 Mio. Euro.
Es ist die Verantwortung der Politik – somit auch unsere Verantwortung – für einen geordneten Übergang in die neue Krankenhauswelt zu sorgen, um Schaden von der Bevölkerung durch Versorgungslücken abzuwenden. Wenn sowohl Bund als auch Länder hier nicht aktiv werden, ist das ein politischer Offenbarungseid. Wir laufen Gefahr bis 2027, bis die Finanzierungsreform tatsächlich greift, Versorgungslücken in Deutschland zu schaffen, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können. Und dies mit extremen Auswirkungen sowohl für die Gesundheit der Menschen als auch für das politische System.
Wir sollten uns alle daran erinnern, dass im Grundgesetz – Art. 2 Abs. 2 Satz 1 – das “Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit” verankert ist. Diesem Anspruch müssen wir gerecht werden!
An die Ministerpräsidentin des Saarlandes Frau Anke Rehlinger
An den Gesundheitsminister des Saarlandes Herrn Magnus Jung MdL
An den Bundesgesundheitsminister Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB
An die Bundestagsabgeordneten des Saarlandes