Der Landtag hat am vergangenen Mittwoch das Saarländische Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet. Es soll verhindern, dass in Zukunft sogenannte Schrottimmobilien vermietet werden können. Mit dem Gesetz wird die rechtliche Grundlage für die Kommunen geschaffen, gegen Missstände vorzugehen. Die CDU Fraktion im Stadtrat hat der Oberbürgermeisterin der Stadt Völklingen, Christiane Blatt, einen Fragenkatalog zukommen lassen dessen Beantwortung Klarheit über die Handhabung des Gesetzes in Völklingen schaffen soll.


Unser Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Blatt,

der Landtag hat am Mittwoch das Saarländische Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet. Es soll verhindern, dass in Zukunft sogenannte „Schrottimmobilien“ vermietet werden können.

Wie wir alle wissen, gibt es solche Immobilien auch in der Stadt Völklingen und ihren Stadtteilen.
Die Eigentümer solcher Häuser haben oft nicht nur in Völklingen Immobilen im Besitz.

Deshalb bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie wird das Gesetz in der Stadt Völklingen umgesetzt?
  • Wer ist zuständig?
  • Wer darf die Immobilien melden?
  • Wie und wo können sich Betroffene melden?
  • Was passiert, wenn festgestellt wird, dass tatsächlich Immobilien vermietet werden, die den Vorgaben nicht entsprechen?
  • Findet ein Austausch mit Behörden statt, die die Miete für die betroffenen Immobilien bezahlen?
  • Findet ein Austausch mit anderen Behörden statt, z. B. Regionalverband und Behörden der zuständigen Minsterium?
  • Was passiert mit den Mietern, wenn eine Überbelegung nachgewiesen wird oder wenn die Mieter sofort die Wohnung verlassen müssen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Müller
stellv. Vorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Völklingen

 

Foto: CDU Deutschland

Saarländische Wohnungsaufsichtsgesetz: Wie wird das Gesetz in der Stadt Völklingen umgesetzt?