Das Auskunftsrecht der Ratsmitglieder gewährleisten: Wir beantragen die Ergänzung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Mittelstadt Völklingen durch eine neue Ziffer. Unser Antrag:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in der Vergangenheit gab es immer wieder Unklarheiten bei Anfragen aus dem Stadtrat, Anfragen wurden mehrfach nicht oder erst nach mehreren Erinnerungen seitens der Verwaltung beantwortet. Da in der Geschäftsordnung des Stadtrates bislang hierzu nichts festgehalten ist, beantragen wir folgende Ergänzung in die Geschäftsordnung aufzunehmen, um das den Ratsmitgliedern zustehende Auskunftsrecht zu gewährleisten:

neue Ziffer: VII. Anfragen

Die Mitglieder des Stadtrates können zu allen Angelegenheiten des Stadtrates oder der Ortsräte mündliche Anfragen im jeweils zuständigen Ausschuss an die Ausschussvorsitzende/den Ausschussvorsitzenden oder schriftliche Anfragen an die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister richten.

Mündliche Anfragen sind mit der Antwort zu Protokoll zu nehmen und sollen in der Sitzung durch die Verwaltung beantwortet werden. Sofern die Verwaltung sie nicht sofort beantwortet, sind sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu beantworten.

Schriftliche Anfragen sind von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Der Eingang der schriftlichen Anfrage ist der Fragestellerin/dem Fragesteller schriftlich zu bestätigen. Sofern eine entsprechende Frage bereits gegenüber einer/einem anderen Fragestellerin/Fragesteller beantwortet worden ist, kann die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister auf die entsprechende Antwort verweisen. Schriftliche Anfragen können im zuständigen Ausschuss durch die/den Ausschussvorsitzende/den Ausschussvorsitzenden beantwortet werden, wenn der Fragestellerin/dem Fragesteller damit einverstanden ist. In diesem Fall sind Anfrage und Antwort zu Protokoll zu nehmen.

Können Anfragen nicht innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden, so ist dies der Fragestellerin/dem Fragesteller schriftlich mittzuteilen und spätestens sechs Wochen nach dem Stellen der Anfrage schriftlich zu beantworten. Anfrage und Antwort sind allen Fraktionen sowie allen fraktionslosen Stadtratsmitgliedern zuzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Stefan Rabel, Fraktionsvorsitzender

 

Auskunftsrecht der Ratsmitglieder muss gewährleistet sein!