Am 09. April beantragte die CDU-Fraktion im Ortsrat Völklingen Informationen zur Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas). Nun erteilte die Oberbürgermeisterin diesem Antrag eine fragwürdige Absage.Wir beantragten Informationen zur Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von Gaststätten in der Mittelstadt Völklingen in die Tagesordnung einer der kommenden Ortsratssitzungen aufzunehmen.
Dabei sollten u.a. folgende Punkte angesprochen werden:
- wie wird die Einhaltung der Verfügung überprüft?
- Verfügt die Ortspolizeibehörde über entsprechendes Equipment?
- gibt es wirtschaftliche Folgen für unsere Stadt?
Auskunft erteilen sollte über diesen Tagesordnungspunkt bevorzugt Bürgermeister Sellen, da er als Dezernet für die Ortspolizeibehörde zuständig ist.
Es folgte am Montag die Absage durch die Oberbürgermeisterin
Die Absage begründet die Oberbürgermeisterin wie folgt:
„Die o.g. Allgemeinverfügung wurde aufgrund des § 9 des Gaststättengesetzes erlassen und dient der Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes.
Da es sich hierbei nicht um eine Selbstverwaltungsangelegenheit im Sinne der §§ 5 und 34 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), sondern um eine staatliche Auftragsangelegenheit gem. § 6 KSVG handelt, ist Ihrem Antrag nicht zu entsprechen.“
Verweigerung der Auskunft nicht nachvollziehbar
Da wir keine Auskunft über die Allgemeinverfügung als solche forder(te)n, sondern über die Umsetzung, Kontrolle der Einhaltung und Auswirkungen für unsere Stadt, halten wir eine Auskunft darüber für relevant.
Warum unsere Oberbürgermeisterin mit solchen Informationen geizt wirft Fragen auf.
Bürgermeister Christof Sellen stellt sich am Abend dem Ortsrat
Auch wenn die Oberbürgermeisterin dem Ortsrat abgesagt hat, stellt sich Bürgermeister Christof Sellen aus eigenem Antrieb mit seiner Mitarbeiterin Frau Schleppi den Fragen des Ortsrates. Dafür vorab vielen Dank.