Bürgerinnen und Bürger der Innenstadt berichten Mitgliedern der CDU Fraktion im Ortsrat Völklingen-Alt wiederholt von Verstößen gegen die Corona-Rechtsverordnung verschiedener Gaststätten. Dies muss im Interesse des Bevölkerungsschutzes schnellstmöglich unterbunden werden.

Art. 2 § 7 (1) der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. Oktober 2020 regelt eindeutig:
„Verboten ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), und der Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen für den Verzehr außerhalb des Gastronomiebetriebs sowie der Betrieb von Kantinen.“

Daran halten sich in Völklingen offensichtlich nicht alle, deswegen sendete ORM Andreas Hell am 04.11.2020 folgendes Schreiben an die Oberbürgermeisterin:

Betreff: Gaststättenbetrieb trotz Verordung

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Blatt,

seit 2. November ist die neue Rechtsverordnung in Kraft getreten, die zur Vermeidung von Kontakten unter anderem die Schließung von Gaststätten vorsieht.

Leider scheinen sich in Völklingen nicht alle Gastbetriebe an diese Verordnung zu halten. Ich erhielt von Bürgerinnen und Bürgern den Hinweis, dass es in der Innenstadt gleich mehrere Betriebe gebe in denen das „Hinterzimmer“ genutzt würde um sich weiter mit der Stammkundschaft zu treffen.

Beispielsweise wurde beobachtet, dass potenzielle Gäste eine angebrachte Mobilfunknummer für Rückfragen vor einer Gaststätte anrufen. Anschließend gehen sie zur Nebentür/Haustüre in das Gebäude. Auch das KFZ des Betreibers ist zu diesen Zeiten immer wieder zu beobachten.

Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass die Corona-Verordnung auf diese Art und Weise von einzelnen weiter der Art umgangen wird, während andere Betriebe zunächst viel Geld investierten um den Anforderungen gerecht zu werden und nun doch wieder durch den Lock-Down gegebenen Falls in Existenznöte kommen.

Mir ist die personelle Situation bei der Ortspolizeibehörde bewusst, dennoch stehen wir vor der Herausforderung einen weiteren, vollumfänglichen Lock-Down wie jenen im Frühjahr zu vermeiden. Um diese Situation mit Hilfe von Kontrollen erfolgreich vermeiden zu können, fordere ich Sie hiermit auf, jede mögliche Unterstützung des Regionalverbandes, des saarländischen Innenministeriums und aller weiteren in Frage kommenden Landes- und Bundesministerien umgehend und mit Nachdruck einzufordern! Dies gilt nicht nur für finanzielle Unterstützung – ggf. über bereits bereitstehende Gelder hinaus – , sondern auch und ausdrücklich für das Einfordern von Amtshilfen, welche auch im Rahmen des Sicherheitspaktes umgesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

ORM Andreas Hell

Mitglied der CDU Fraktion im Ortsrat Völklingen-Alt
2. Vorsitzender des CDU OV Völklingen

Verstöße gegen Corona-Rechtsverordnung müssen verfolgt werden!