Der Vorschlag unserer CDU-Fraktion für eine Resolution, über die heute im Stadtrat beraten und abgestimmt wird:
„Die Altschuldenhilfe des Bundes muss kommen!“
Starke Kommunen sind die Keimzelle einer lebendigen Demokratie. Denn Entscheidungen auf Stadt- oder Gemeindeebene betreffen die Menschen unmittelbar in ihrem Alltag. Deshalb müssen Kommunen finanziell angemessen ausgestattet sein, um den wachsenden sozialen, wirtschaftlichen und klimapolitischen Herausforderungen gerecht zu werden. Das gilt besonders auch angesichts der Herausforderungen durch den aktuellen Zuzug von Kriegsflüchtlingen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine bedeutet Tod oder Vertreibung für Millionen Menschen, von denen auch ein Teil im Saarland Schutz sucht. Die Saarländerinnen und Saarländer reagieren wie bereits in der Vergangenheit mit großer Hilfsbereitschaft. Dennoch bleiben mit Blick auf die Bereitstellung von Wohnraum auch angesichts der weitgehend ungeregelten Zuwanderung der vergangenen Jahre und den damit verbundenen notwendigen Integrationsleistungen die Herausforderungen groß.
Während Bund und Land ihre Erfordernisse über zusätzliche Schulden finanzieren, sind der Regionalverband und die Kreise gesetzlich zum Haushaltsausgleich über die Umlage gezwungen, die Gemeinden müssen den Saarlandpakt und die Schuldenbremse einhalten. Damit werden nicht nur alle Sparbemühungen vor Ort zunichtegemacht, dieses Geld fehlt in Dörfern und Gemeinden für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und damit dort, wo die Menschen ihre Lebenswirklichkeit unmittelbar wahrnehmen. Das seit Jahrzehnten im Saarland unterfinanzierte System der kommunalen Daseinsvorsorge kann weitere Belastungen nicht mehr verkraften, es steht vor dem Kollaps.
Wir erkennen an, dass die Landesregierung mit dem Saarlandpakt die Hälfte aller kommunalen Altschulden im Umfang von einer Milliarde Euro übernommen hat und mit dem kommunalen Rettungsschirm coronabedingte Steuerausfälle teilweise kompensiert. Der Transformationsfonds soll die Kommunen bei der energetischen Sanierung von Veranstaltungsräumen, Sportstätten oder Schulgebäuden unterstützen. Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) hat zum Ziel, nicht nur die horizontale Verteilung zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften in den Blick nehmen, sondern auch die vertikalen Finanzströme sowie die Aufgaben- und Verwaltungsstrukturen neu zu regeln.
Auf Bundesebene haben sich SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf eine entsprechende Altschuldenregelung für besonders belastete Kommunen verständigt. Besonders die Stadt Völklingen würde von einer entsprechenden Regelung massiv profitieren. Die Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund gewinnt vor allem durch die aktuelle Zinsentwicklung an Bedeutung.
Die Stadt Völklingen hat in den zurückliegenden Jahren weitreichende Einsparungen vorgenommen und Grund- wie Gewerbesteuer bis an die Grenzen der Zumutbarkeit für Bürgerinnen und Bürger erhöht. Damit sind wir am Ende unserer kommunalen Anstrengungen und Möglichkeiten angelangt, wir fordern deshalb:
Der derzeitige Kommunale Finanzausgleich muss schnellstmöglich überarbeitet werden – horizontal und vertikal! Ziel muss sein, dass der Regionalverband, die saarländischen Landkreise, die Städte und Gemeinden eine ihren vielfältigen und ständig wachsenden Aufgaben angemessene Finanzausstattung durch das Land erhalten.
Im Zuge der bündischen Solidarität und der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse muss der Bund eine endgültige Lösung für die Altschuldenfrage der Kommunen herbeiführen. Wir appellieren an alle Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene, den Weg für eine entsprechende Lösung freizumachen.
Das Konnexitätsprinzip, also das Prinzip „Wer bestellt, muss auch bezahlen“, muss bei Umsetzung aller programmatischer Vorhaben des Landes und des Bundes zwingend eingehalten werden, sodass die Vorhaben ohne zusätzliche Finanzierung durch die kommunale Ebene umzusetzen sind.
Da die fehlende kommunale Finanzkraft auch durch die unzureichende Finanzkraft des Saarlandes negativ beeinflusst wird, ist der Bund dringend aufgerufen, die Verteilung der Umsatzsteuer zu reformieren hin zu mehr Gerechtigkeit im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Wir fordern weiterhin:
die Weiterleitung der Flüchtlingsmittel des Bundes und vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge durch den Bund,
die vollumfängliche Übernahme der Kosten für das 49-Euro-Ticket durch Bund und Land über die Jahre 2023 und 2024 hinaus sowie Verstetigung und inflationsgerechte Anpassung der Regionalisierungsmittel im ÖPNV durch den Bund,
die Weiterleitung der Mittel des Digitalpaktes zur Umsetzung der Digitalisierung an Schulen,
die stärkere finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung der Digitalisierung der Verwaltung (Online-Zugangs-Gesetz).
Vom Land erwarten wir,
dass der aus dem Transformationsfonds Strukturwandel im Saarland vorgesehene Anteil von 100 Mio. € für die Ertüchtigung der kommunalen Infrastruktur in energetischer Hinsicht durch Zuschussprogramme und weitere Eigenmittel des Landes flankiert wird, um den kommunalen Eigenanteil bei der Sanierung und Modernisierung der kommunalen Infrastruktur auf max. 20 % zu begrenzen,
die Umsetzung eines grundständigen zentralen Schulbauprogramms in Händen des fachlich zuständigen Ministeriums für Bildung und Kultur, wo Zuschüsse zu allen Investitionsmaßnahmen gebündelt werden,
die vollständige Übernahme aller entstehenden Mehrkosten im Rahmen des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder durch Bund und Land.